Findeltiere

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen verlorenen Heimtieren, also Tieren die ein Zuhause respektive einen Besitzer haben und verletzten oder kranken Wildtieren.

Verlorenes Heimtier

Wer ein verlorenes Tier findet, hat grundsätzlich den Eigentümer des Tieres direkt zu benachrichtigen. Bringen Sie das gefundene Tier zum Tierarzt um zu prüfen, ob ein Chip implantiert ist, welcher Hinweise auf den Besitzer gibt.

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Ist der Eigentümer nicht bekannt, muss der Fund der kantonalen Meldestelle unter der Nummer 0800 1844 00 telefonisch mitgeteilt werden. Zudem gilt die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ (https://www.stmz.ch/de/fundmeldung-erfassen) als weit verbreitete Meldestelle. Jede neu erfasste Meldung wird mittels einer geografischen Umkreissuche mit den bereits bestehenden Meldungen abgeglichen. Neben der Meldepflicht obliegt es dem Finder auch, das gefunden Tier angemessen "aufzubewahren". Hierzu gehört nicht nur die Fütterung und Pflege des Tieres, sondern auch dessen allenfalls nötige tierärztliche Versorgung. Er muss diese Leistungen jedoch nicht unbedingt selber erbringen, sondern hat für eine geeignete Unterkunft, beispielsweise auch in einem Tierheim, zu sorgen. Lässt sich der ursprüngliche Eigentümer eines Heimtieres innert einer Frist von zwei Monaten seit der Fundanzeige nicht finden, wird der Finder Eigentümer des Tieres.

Quellen:
https://www.tierimrecht.org/de/recht/lexikon-tierschutzrecht/Findeltiere/ https://www.stmz.ch/de/was-tun-tier-gefunden

Krankes oder verletztes Wildtier

Jedes Jahr werden Tausende junger, verletzter und kranker Wildtiere von tierliebenden Menschen bei Wildtierstationen zur Pflege abgegeben. Doch nicht immer benötigen scheinbar notleidende Wildtiere menschliche Hilfe und manchmal richtet eine vermeintliche «Rettung» mehr Schaden als Nutzen an.

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Aus Tierschutzsicht ist Hilfe angebracht und vernünftig, wenn das Tier eine realistische Überlebenschance hat, also gepflegt und wieder freigelassen werden kann oder wenn das Tier möglichst schnell und human von seinem Leiden erlöst werden darf. Laut Tierschutzgesetz dürfen Wildtiere nicht eingefangen und ohne Bewilligung gehalten werden. Ausgenommen ist die kurzfristige Betreuung eines Notfalls. Anerkannte Pflegestation (Igelstationen, Vogelstationen, Tierspital etc.) besitzen eine Bewilligung, Wildtiere zur Pflege aufzunehmen. Muss ein Tier erlöst werden, so darf dies nicht durch einen Laien ausgeführt werden. Wildhüter dürfen verletzte und kranke Wildtiere töten und müssen nicht vorgängig einen Tierarzt beiziehen. Überfahrene Tiere müssen grundsätzlich dem Wildhüter und der Polizei gemeldet werden.

Wer ein krankes oder verletztes Wildtier zu einem Tierarzt oder einer Pflegestation bringt, gilt grundsätzlich als Auftraggeber und hat deshalb auch die Kosten zu tragen. Wir sind natürlich immer dankbar wenn sich jemand einsetzt wenn er ein Tier gefunden hat und helfen natürlich auch gerne mit! Aus ethischen Gründen und als Mitglied bei der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, sind wir verpflichtet, dem Tier mindestens erste Hilfe zu leisten, unabhängig von eventuellen Unkosten. Dafür können wir neben unserem enorm engagierten Team auch auf die Unterstützung des lokalen Tierschutzes und sogar auf private Spenden zählen.

Igel

Igel werden hauptsächlich im Spätherbst und Frühjahr aufgefunden. Winterigel mit weniger als 300 Gramm Körpergewicht, von Parasiten befallene, verletzte oder kranke Tiere sowie verwaiste Nestjunge benötigen Hilfe. Heben sie das Tier mit Handschuhen auf, setzen Sie ihn in eine gepolsterte Kartonkiste und nehmen sie mit der nächstgelegenen Igelpflegestation Kontakt auf. Wir empfehlen die Wildstation Landshut in Utzensdorf (032 665 38 93), sie helfen Ihnen gerne und kompetent weiter! Informieren Sie zusätzlich den Wildhüter. Genau wie andere Wildtieren dürfen auch Igel nicht ohne Bewilligung gehalten werden.

Jungvögel

Längst nicht alle Jungvögel, die scheinbar hilflos am Boden oder auf Ästen sitzen, benötigen Hilfe. Viele haben bloss ihr zu eng werdendes Nest verlassen (sog. «Ästlinge») und werden von den Alttieren weiterhin gefüttert.

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Ist ein Jungtier nicht in Not, so reicht es, das Tier ausser Gefahr (Verkehr, Katzen) zu bringen und auf einen Ast oder Zaun zu setzen. Jungvögel, die vom Fundort entfernt wurden, aber gesund sind, sollten zuerst wieder am Fundort frei gelassen werden. Höchstwahrscheinlich tauchen die Eltern wieder auf. Jungvögel, welche die Katze ins Haus bringt oder deren Eltern nachweislich tot sind, respektive nach über einer Stunde nicht auftauchen, verletzte oder unterkühlte Jungvögel benötigen wahrscheinlich doch Hilfe. Bringen Sie sie in einer gepolsterten Kartonschachtel in die nächstgelegene Vogel- oder Wildauffangstation und melden Sie den Fund zusätzlich dem Wildhüter. Wir empfehlen die Wildstation Landshut in Utzensdorf (032 665 38 93), sie helfen Ihnen gerne und kompetent weiter!

Quelle: http://www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/infothek/mb_verletzte_wildtiere.pdf